Über uns

Philosophie & Leitlinien

Produkte mit höchster Qualität

ESN Bauprofile werden nicht nur aus hochwertigsten Materialien hergestellt. Auch bei der Fertigung selbst setzen wir höchste Maßstäbe an. Denn erst dieses Zusammenspiel ermöglicht Ihnen ein Produkt, das Sie absolut überzeugen wird. Einwandfreie Verarbeitung mit höchster Beständigkeit. 

Überzeugen Sie sich selbst.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Unsere Bedingungen gelten zudem auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltslos ausführen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor unseren Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Angebot, Auftrag, Vertragsabschluss, Preise

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die angebotenen Preise erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Bestellungen der Kunden gelten durch Auftragsbestätigung oder, falls diese nicht erteilt wird, durch Lieferung bzw. Rechnung als angenommen. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsangestellten bzw. freien Handelsvertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes schriftlich, vereinbart wird, einschließlich normaler Verpackung (…) und bei „frei Haus“-Lieferung inklusive Transportversicherung. Die Verpackung wird Eigentum des Bestellers.

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten angegebenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Transportrisiko

Bei LKW-Versand haftet der Frachtführer. Transportschäden sind spätestens 5 Tage nach Wareneingang dem Lieferanten mitzuteilen; nach Überschreitung dieser Frist können keine Regressansprüche mehr geltend gemacht werden.

Zur Schadensbearbeitung sind erforderlich:

Amtliche Tatbestandsaufnahme, Original-Frachtbrief, Abtretung der Schadenersatzforderung an uns bzw. unserer Versicherer.

Transportschäden sofort bei Empfang der Ware durch den Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen lassen.

Keinesfalls Ware zurücksenden!

4. Liefer- Leistungszeit, Lieferung

Die bestätigten Lieferzeiten/-fristen sind unverbindliche Abgangstermine.

Wir sind bei teilbaren Leistungen zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.

Wir sind bemüht, die vorgesehenen Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten.

Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, hat der Besteller das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, sofern er uns schriftlich eine angemessene mindestens 3-wöchige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Materialien, Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Wird die Herstellung oder die Lieferung der bestellten Ware vorübergehend übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich, so etwa in Fällen höherer Gewalt oder von uns oder unseren Lieferanten nicht zu vertretenden behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen und Streiks, so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung befreit.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

Unserer Lieferverpflichtung genügen wir durch Bereitstellung der Ware im Werk/Lager zur Abholung oder durch Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer etc. (Ende der Lieferzeit) Da wir auf die Laufzeit der Sendung keinerlei Einfluss haben, sind insoweit Regressansprüche gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

5. Warenrückgabe

Eine Warenrückgabe zur Gutschrift ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung möglich. Auch behalten wir uns vor, früher hierfür vergütete Frachtkosten am Gutschriftsbetrag zu kürzen. 

Beschädigte Waren werden nicht gutgeschrieben. Das Schadensrisiko für die Rücksendung liegt beim Käufer. Der Rückversand muss frachtfrei erfolgen und die Ware muss sich in Originalverpackungen, sowie in neuwertigem, wiederverkäuflichem Zustand befinden. Muss die Ware neu verpackt werden, werden diese Kosten am Gutschriftsbetrag gekürzt. Für alle Rücksendungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10% vom Gutschriftswert.

6. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der gelieferten Ware hat innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum zu erfolge. Rechnungen bis EUR 25. sind sofort nach Erhalt der Rechnungen fällig.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Käufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit -) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht. wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 

Der Käufer hat sich ein ihm etwa zustehendes bedingtes Eigentum an den Vorbehaltswaren gegenüber seinen Abnehmern vorzuhalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben . 

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Drille zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.

8. Nebenabreden

Alle weiteren Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Wird ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen geändert, behalten alle anderen Punkte volle Gültigkeit. Der Käufer hat die Eigentumsvorbehaltsware getrennt zu lagern, sofern die Möglichkeit dazu besteht und Bevollmächtigten des Verkäufers die Besichtigung und angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten.

9. Technische Änderungen und Einsatzzweck

Wir behalten uns das Recht vor. unter Beibehaltung der Aufgabenstellung und der wesentlichen technischen Merkmale, jederzeit Änderungen an den dargestellten Profilen durchzuführen. Alle Produkte sind von unseren Kunden auf ihre Eignung und für den jeweiligen Einsatzzweck zu prüfen. Technische Änderungen, insbesondere auch Maßabweichungen, behalten wir uns vor.

10. Gewährleistung

Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eine Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich beim Verkäufer zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers zu rügen, längstens jedoch innerhalb von sechs Monaten. Eine eventuelle Bearbeitung, Weiterverwendung oder Rücksendung ist ohne Genehmigung des Verkäufers zu unterlassen. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für alle Produkte, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Dietersburg-Nöham, ausschließender Gerichtsstand das für Dietersburg-Nöham, abhängig von der Höhe des Streitwertes, zuständige Gericht, soweit diese Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Für das Mahnverfahren gilt das Amtsgericht Eggenfelden als ausschließlich zuständig.

12. Kundendaten

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingung oder im Zusammen­ hang mit dieser enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Dietersburg-Nöham, im Juli 2017

Haben Sie Fragen

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